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Darum muss ein Restaurant Sie bezahlen!

Marko Greitschus / pixelio.de
Marko Greitschus / pixelio.de

Wer ein Restaurant besuchen will, tut gut daran, einen Tisch zu reservieren. Manchmal aber kommt ein unvorhergesehenes Ereignis dazwischen und man kann den Restaurantbesuch nicht wahrnehmen. Darf man eine Tischreservierung einfach verfallen lassen? Oder ist man zu Schadenersatz verpflichtet? Welche Rechte hat der Wirt? Welche Rechte hat der Gast, wenn er einen reservierten Tisch nicht bekommt?  Was ist eine Tischreservierung eigentlich im rechtlichen Sinn? Wir haben nachgefragt bei Annika Halbbauer von der Verbraucherzentrale Berlin.

Was ist eine Tischreservierung im rechtlichen Sinn?

Eine Tischreservierung im rechtlichen Sinn ist ein vorvertragliches Schuldverhältnis, da sich der eigentliche Vertrag mit einer Reservierung erst anbahnt. Das heißt, der Bewirtungsvertrag entsteht erst im Restaurant mit einer Bestellung.

Welche Möglichkeiten hat der Wirt?

Wahrscheinlich ist das der Grund, warum viele Menschen ihren reservierten Tisch im Restaurant einfach verfallen lassen, ohne zu stornieren. Für den Wirt gibt es in diesem Fall wenig Möglichkeiten, Schadenersatz vom Gast zu verlangen. Er muss beweisen, dass er den Tisch aufgrund der Reservierung nicht anderweitig vergeben konnte.
Wenn überhaupt, ist das nur bei Restaurants der Fall, die ausschließlich mit Reservierungen arbeiten und keine Laufkundschaft haben.

Welche Möglichkeiten hat der Gast im Restaurant?

Nun tritt manchmal auch der Fall ein, dass ein vom Gast reservierter Tisch nicht frei ist. Hier hat der Gast die Möglichkeit, nach einer  angemessenen Wartezeit von ca.15 Minuten, Schadenersatz geltend zu machen.  Ein solcher Anspruch kann zum Beispiel die Fahrkarte sein,  die man extra für die Fahrt zum Restaurant gekauft hat. Man kann sich aber auch die Mehrkosten erstatten lassen, wenn man in ein anderes Restaurant ausweichen und dort für die gleichen Speisen mehr bezahlen musste.

Tischreservierungen können rechtliche Folgen haben und zwar für den Gast als auch für den Wirt.
Herzlichen Dank an Annika Halbbauer von der Verbraucherzentrale Berlin.

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