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Hotelüberbuchung: Welche Ansprüche hat man?

Hotelüberbuchung: Welche Rechte hat man?
Bildquelle: Pixabay

Der Jahresurlaub steht an und dann der Schock: Man wird umgebucht wegen Hotelüberbuchung.

Ferienzeit ist Urlaubszeit und für viele geht es jetzt in den Jahresurlaub. Das ganze Jahr freut man sich auf die freien Tage im Sommer und dann passiert es: man kommt am Zielort an und erfährt – tja Hotel ist überbucht, man wurde in ein anderes Hotel umgebucht. Welche Rechte hat man dann? Wir haben für Sie nachgefragt bei Dr. Britta Beate Schön, denn sie ist Reise-Expertin bei Finanztip und kennt sich aus!

Mein Hotel ist überbucht und ich werde deshalb in ein anderes Hotel umgebucht – muss ich das hinnehmen?

Grundsätzlich ist das immer erst einmal sehr ärgerlich. Man muss nun unterscheiden, wann man von der Umbuchung erfahren hat. Werde ich noch davon in Kenntnis gesetzt bevor ich in den Flieger steige, dann kann ich die Reise noch kündigen. Leider kommt es allerdings häufiger vor, dass die Kunden erst vor Ort von ihrer Umbuchung erfahren und dann muss man sich anschauen, was einem für ein Ersatz-Hotel angeboten wird. Aber man muss das Alternativ-Hotel nicht akzeptieren, auch dann kann man den Vertrag noch kündigen.

In welchen Fällen kann ich Geld zurückverlangen und bis zu viel Prozent des Reisepreises kann ich erstattet bekommen?

Die gute Nachricht: In jedem Fall können Gäste Geld zurück verlangen, die in ein anderes Hotel müssen. Und zwar völlig egal, ob das Hotel gleichwertig, schlechterer oder sogar besserer Qualität ist. Man kann auf jeden Fall den Preis mindern. Bei einem gleichwertigen Hotel kann man bis zu 25% Minderung geben, wobei 10% da meisten eher angebracht sind. Wenn das Alternativ-Hotel allerdings deutlich schlechter ist, kann man sogar zwischen 70% und 80% zurück verlangen.

Sollte ich den Beschwerdefall zur Hotelüberbuchung noch im Urlaub klären oder zurück in Deutschland?

Es ist ganz wichtig, dass alle Reisenden die Situation vor Ort erst einmal anzeigen. Man redet dann viel an der Rezeption mit allen Beteiligten und überlegt in welches Hotel man gehen kann, ob das gut ist oder nicht und ob das weit weg ist. Wichtig ist dabei- schreiben Sie alles auf: „Ich wurde in ein anderes Hotel verfrachtet, das gegen meinen Willen und das Hotel bestätigt mir diese Situation hiermit! Halten Sie auch unbedingt fest, dass Sie das nicht möchten. Das nennt man Mängelanzeige vor Ort. Das sollte man unbedingt schriftlich machen. Anschließend sollte man sich etwas Zeit lassen, das Beste aus dem Urlaub rausholen und anschließend zurück in Deutschland das Geld zurück verlangen.

Ich erfahre erst am Flughafen, dass mein Hotel umgebucht wurde – wie soll ich mich verhalten? Erstmal in das neue Hotel fahren oder vielleicht im ursprünglich gebuchten Hotel nochmal nachfragen und Stunk machen?

Hier kommt es darauf an, was einem an diesem Urlaub wichtig ist. Hat man die Reise angetreten, weil man unbedingt in dieses besondere Hotel mit dem speziellen Meerblick wollte, dann sollte man Stunk machen und das Zimmer verlangen. Wenn das Hotel an sich nicht der ausschlaggebende Punkt der Reise war, dann sollte man sich das alternative Hotel einfach mal anschauen, denn oft sind die von der Qualität noch etwas besser.

Welche Ansprüche auf Entschädigung kann ich an das Hotel stellen, dass überbucht ist?

Anspruchsgegner ist bei allen Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Man hat keinen Vertrag direkt mit dem Hotel oder der Hotelkette, deswegen ist der Ansprechpartner immer zuerst der Reiseveranstalter. Wenn man hier nicht in das gebuchte Hotel kommt, dann hat man wieder alle möglichen Rechte, den Reisepreis zu mindern.

Ich wurde in ein Hotel umgebucht, dass noch eine Großbaustelle ist – was kann ich tun?

Also wenn man in ein sogenanntes unzumutbares „Horror-Hotel“ umgebucht werden soll, dann hat man immer das Recht die Reise abzubrechen und den Vertrag zu kündigen. Denn zu dem Umzug kommt ja nun noch hinzu, dass lauter andere Mängel wie Baulärm etc. dazu kommen. Wenn die Mängel so gravierend sind, dass man eigentlich 30% des Reisepreises mindern kann, dann ist möglich die Reise zu beenden und den vollen Preis zurück zu bekommen.

Fallbeispiel: 2 Familien haben Urlaub gebucht, verschiedene Reiseveranstalter – die einen werden umgebucht, die anderen nicht – wonach wird entschieden, welche Gäste umgebucht werden?

Es gibt keine gesetzliche Regelung wie das passiert, sondern die Reiseveranstalter buchen bei den Hotels und ein „ordentliches“ Hotel bucht nach dem Datum der Buchung um. Also wer später gebucht hat, der wird auch eher umgebucht, als Gäste mit einem früheren Buchungsdatum. Also wer eher kommt, hat auch einen höheren Anspruch dort zu bleiben.

In der Praxis wird es wahrscheinlich anders gehandhabt. Wenn man mit einer anderen Familie oder Freunden den Urlaub gebucht hat und man diesen Urlaub gemeinsam verbringen wollte, dann muss man sich beschweren, meisten lässt sich dann auch irgendwas machen.

Sind Alleinreisende bei Überbuchung benachteiligter? Werden die zuerst ausquartiert?

Die Vermutung liegt nahe, denn ein Alleinreisender natürlich nicht so viel Ärger machen kann. Wenn natürlich eine ganze Familie umbucht, dann sind mehr Personen davon betroffen, die dann natürlich auch einen Urlaubstag weniger haben. Somit wird natürlich der gesamte Reisepreis wird stärker gemindert, so dass wahrscheinlich eher ein Alleinreisender umgebucht wird, als eine Familie.

Wenn nun eine Reisegruppe durch Umbuchung auseinander gerissen wurde, kann man dann die damit anfallenden Taxi- und Buskosten geltend machen?

Die Taxikosten kann man für den Umzugstag geltend machen, dafür das man jetzt noch einmal kosten hatte. Ansonsten kann man nicht die regulären Taxi- und Buskosten geltend machen, sondern das würde dann im Rahmen des gesamten Reisepreises als Minderung berücksichtigt. Man kann die Belege aufbewahren und daraus wird man dann eine gesamte Minderungssumme zurückverlangen.

 

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