Tagesaktuell

Mittagspause – An diese Regeln sollten Sie sich halten

Jorma Bork / pixelio.de

Bei jedem vierten Deutschen entfällt sie einfach, bei immer mehr Angestellten im Büro wird sie immer kürzer – die Mittagspause! Dabei ist sie gesetzlich vorgeschrieben! Laut Arbeitszeitgesetz muss es während eines Arbeitstages eine Pause geben. Wer zwischen sechs und neun Stunden am Tag arbeitet, hat danach Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, sie weiß, was in der Mittagspause erlaubt und was verboten ist.

Grundsätzlich ist die Pause keine Arbeitszeit, sie wird ja auch nicht bezahlt. So steht die Mittagspause zur freien Einteilung des Arbeitnehmers, er kann also auch das Betriebsgelände verlassen und shoppen gehen, ins Fitness Studio oder ins Restaurant.  Allerdings muss der Arbeitnehmer hier aufpassen: Widerfährt ihm in der Mittagspause ein Unfall, greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht.

Was nicht erlaubt ist: den Zeitpunkt der Mittagspause selbst festzulegen.  Das ist Sache des Arbeitgebers im Rahmen seines Direktionsrechts. Das bedeutet, man darf die Mittagspause z.B. nicht einfach ans Ende eines Arbeitstages legen, um so früher Feierabend zu haben oder an den Anfang, um später anfangen zu können. Jeder Arbeitnehmer muss nach spätestens 6 Arbeitsstunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen.

Viele verbringen ihre Pause an ihrem Arbeitsplatz, ob sie in dieser Zeit ihren Computer auch für private Zwecke nutzen dürfen, bestimmt allein der Arbeitgeber, das ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Ebenso verhält es sich, ob während der Mittagspause am Arbeitsplatz Besuch vom Partner oder den Kindern empfangen werden kann, das ist Hausrecht des Arbeitgebers, der nämlich bestimmen darf, ob und welche fremden Personen im Betriebsgebäude sein dürfen.

Ob wir die Mittagspause überziehen dürfen, wenn wir die Arbeitszeit nachholen, hängt davon ab, ob derart flexible Arbeitszeiten in der Firma erlaubt sind oder nicht. Wenn feste Pausenzeiten gelten, muss man sie auch einhalten.

Anders verhält es sich, wenn wir einen Arzttermin in die Mittagspause gelegt haben und dieser sich verzögert. In dem Fall sind wir berechtigt,  die Mittagspause zu verlängern, wenn der Betrieb über die Verspätung informiert wird.

Bei der Gestaltung der Mittagspause sollte man grundsätzlich versuchen, das 60-30-10-Prinzip einzuhalten. Dieses Prinzip ist nämlich die mathematische Formel für die perfekte Mittagspause!
60 Prozent sollte man mit Essen verbringen, 30 Prozent mit Bewegung und 10 Prozent für reine Erholung.

Probieren Sie es aus! So können Sie effektiv neue Kraft schöpfen, um schwungvoll in die zweite Tageshälfte zu starten.

 

Verwandte Artikel