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Hitzefrei im Büro?

Hitzefrei
Bildquelle: Pixabay

Hitzefrei im Büro, das wäre es doch oder?

Der Sommer 2018 ist wirklich der Knaller – aber natürlich hat die Hitze auch ihre negativen Seiten. Gerade wenn morgens das Büro die reinste Sauna ist und in der Mittagshitze die Konzentration vollkommen dahin ist. Aber ab wann ist es zu heiß, um noch normal zu arbeiten?

Das klären wir mit Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Muss ich als Arbeitnehmer bei der Hitze arbeiten oder kann ich Hitzefrei machen?

Ja, denn es steht ja in keinem Gesetz oder Verordnung, dass man gehen darf!

Gibt es denn Ausnahmen bei denen ich nach Hause gehen darf?

Von sich aus darf man natürlich nicht einfach nach Hause gehen, das muss man schon mit dem Chef absprechen. Wann er einen Mitarbeiter nach Hause schicken darf oder sollte, ist durch rechtliche Vorgaben. Es gibt eine technische Regel mit einem Stufenmodell. Dieses Modell besagt, dass bis 30°C geht so, das muss man dulden. Allerdings werden da schon einige Maßnahmen empfohlen. Erreichen die Temperaturen im Büro zwischen 30°C und 35°C  dann muss der Chef tätig werden, um das Arbeiten zu erleichtern und die Temperatur sinken zu lassen. Liegen die Temperaturen über 35°C kann man verlangen, nach Hause gehen zu dürfen.

Was muss denn mein Chef bei der Hitze jetzt genau für Maßnahmen treffen?

Da gibt es einiges was der Chef tun kann. Er muss dafür sorgen, dass die Räume sich nicht zu stark aufheizen, beispielsweise mit Sonnenschutz in Form von Jalousien, Rollos etc. Außerdem kann der Chef die Kleiderordnung lockern oder aufheben, dass man also nicht mehr unbedingt in der dicken Uniform kommen muss oder ein kurzes Hemd anziehen darf. Er kann außerdem Getränke für die Belegschaft bereitstellen. Die beste Variante ist allerdings, dass er die Arbeitszeiten einfach verschiebt, d.h. die Angestellten dürfen früher kommen. Auch frühzeitig Feierabend ist durchaus eine Option, dann muss die fehlende Arbeitszeit allerdings nachgearbeitet werden.

Und was wenn mein Chef jetzt beispielsweise keine Jalousien anbringt, weil er es nicht ästhetisch findet?

Man kann sich bei beschweren, z.B. bei der Sicherheitsfachkraft oder beim Betriebsarzt. Auch die zuständige Berufsgenossenschaft kann eingeschaltet werden. Wenn es ganz hart kommt, kann man sich auch an die Gewerbeaufsicht wenden und die prüfen dann, ob ein Verstoß im Arbeitsschutzgesetz vorliegt.

Nun hat man es im Büro ja noch gut, gerade wenn das klimatisiert ist – aber wie steht es denn mit den Menschen die draußen arbeiten, z.B. auf dem Bau?

Außen gibt es das Stufenmodell nicht, deswegen ist es dort etwas schwieriger. Im Arbeitsschutz ist festgelegt, dass der Arbeitgeber mit der sogenannten Gefährdungsbeurteilung prüfen muss, ob er Maßnahmen ergreifen muss.  Es gibt außen keine Grenztemperaturen, das bedeutet, der Arbeitgeber muss mit entsprechenden Maßnahmen Vorsorge treffen, dass die Mitarbeiter keine Hitze-Erkrankungen wie Sonnenstich, Hitzekollaps oder Hitzschlag bekommen.

 

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